Beitrittsbedingung

Beitrittsbedingung

Bedingungen für die Aufnahme im Verein

  • Ein Mitglied ist zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Mitgliedsart verpflichtet
  • Mitgliedsbeiträge sind jährlich in voller Höhe bis zum 01.02 des Mitgliedsjahres zu entrichten
  • Bei Neuaufnahme in den Verein ist die Mitgliedsgebühr bis spätestens 4 Wochen nach Aufnahme zu entrichten
  • Bei einer Aufnahme ab dem 01.07 muss nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrags im Aufnahmejahr entrichtet werden
  • Eine vergünstigte Mitgliedschaft aus jedweden Gründen kann beim Vorstand beantragt werden
  • Die Beitragshöhe wird jährlich durch die ordentliche Mitgliederversammlung neu festgelegt
Dekorativer Spielestapel links
Dekorativer Spielestapel rechts