Bedingungen für die Aufnahme im Verein

- Ein Mitglied ist zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Mitgliedsart verpflichtet

- Mitgliedsbeiträge sind jährlich in voller Höhe bis zum 01.02 des Mitgliedsjahres zu entrichten

- Bei Neuaufnahme in den Verein ist die Mitgliedsgebühr bis spätestens 4 Wochen nach Aufnahme zu entrichten

- Bei einer Aufnahme ab dem 01.07 muss nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrags im Aufnahmejahr entrichtet werden

- Eine vergünstigte Mitgliedschaft aus jedweden Gründen kann beim Vorstand beantragt werden

- Die Beitragshöhe wird jährlich durch die ordentliche Mitgliederversammlung neu festgelegt